Ausflugsgaststätte Lindenau

Lindenau- ein gemütlicher Gedanke

In Baden-Württemberg gilt aktuell die Corona Warnstufe
Grundsätzlich gilt 3G. Für den Besuch bei uns in Lindenau gelten folgende Zugangsvoraussetzungen:

vollständig geimpft oder genesen oder getestet 


Ihr Impfnachweis muß digital auslesbar sein; des Weiteren benötigen wir ein aktuelles Ausweisdokument. Wir sind verpflichtet den Impfstatus zu kontrollieren und mit einem amtlichen Ausweisdokument abzugleichen.

Gerne können Sie uns telefonisch kontaktieren, dann klären wir im Gespräch was für wen wann wie gilt. Es gibt aktuell noch weitere Ausnahmen zum Beispiel für Schüler. 



aktuelle Hinweise - bei Einkehr

Sehr geehrte Gäste, schön daß Sie den Weg - übers Internet -  zu uns nach Lindenau gefunden haben. Derzeit sind "die Zeiten ja mal wieder ein bisschen anders". Deshalb haben wir für Sie alle notwendigen Informationen in unserer Rubrik " aktuelle Hinweise" zusammengefaßt. Wir bitten Sie, sich vor Ihrem Besuch bei uns in Lindenau über unsere Regelungen zu informieren. Vielen Dank. 

Unsere Regelungen orientieren sich an den derzeit gültigen Verordnungen. Bitte sehen Sie es uns nach, wenn Ihr Besuch bei uns in Lindenau nicht ganz so ist, wie Sie es aus der Vergangenheit kennen. Wir werden uns alle gemeinsam darum bemühen, ein Stück Normalität zu schaffen, um Ihnen auch in den "Corona-Zeiten" eine gemütliche Einkehr zu ermöglichen.

Wir bitten Sie, informieren Sie sich - gerne bei uns telefonisch - tagesaktuell über die aktuellen Regelungen. 

Aufgrund der aktuellen Verordnung gelten folgende Regelungen für den Besuch in unserer Gaststätte:   
Sie können bei uns weiterhin mit der "3G Regelung - mit Ausnahmen" einkehren.

Sie dürfen unsere Gaststätte nicht betreten, wenn Sie einer Absonderungspflicht im Zusammenhang mit dem Coronavirus unterliegen ODER typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus aufweisen UND Sie müssen eine FFP2 Maske tragen. 

WICHTIG:

Für den Innenbereich gilt:
Sie müssen einen Test, einen Impf- oder einen Genesenennachweis vorlegen. Sollten Sie dies nicht vorlegen können, dürfen Sie im Innenbereich unserer Gaststätte nicht Platz nehmen. Bitte beachten Sie, daß der Impfstatus nur noch mit einem QR-Code oder digital nachgewiesen werden darf. Das gelbe Impfheftchen gilt leider nicht mehr. Ihren Impfnachweis und Test müssen wir mit einem amtlichen Dokument (Personalausweis) abgleichen.
Im Innenbereich unserer Gaststätte dürfen nur immunisierte Personen oder nicht immunisierte Personen mit einem entsprechenden Test Platz nehmen. 


Immunisierte Personen sind:
a) Geimpft.  Es ist ein vollständiger Impfschutz notwendig. Das bedeutet, Sie haben Ihre zweite Impfung vor mindestens 14 Tagen erhalten.
Nachweis: digital in einer entsprechenden App oder in Papierform mit einem auslesbaren QR-Code

b) Genesen. Das positive Testergebnis muß mind. 28 Tage alt sein und nicht älter als 3 Monate.
Nachweis: Testergebnis oder Attest in einer entsprechenden App oder in Papierform mit einem auslesbaren QR-Code.

c) Genesen und geimpft. Entsprechende Nachweise sind auch für diese Konstellation notwendig und müssen entsprechend vorgelegt werden.

Nicht immunisierte Personen sind:
Personen, die nicht geimpft und nicht genesen sind.
Für diesen Personenkreis gilt:
Getestet. Sie müssen uns einen offiziellen negativen Corona-Test vorlegen, der nicht älter als 24 Stunden ist. Zu Hause durchgeführte Selbsttest sind nicht gültig.
Nachweis: Testergebnis - nicht älter als 24 Stunden.
Wir können - für unsere Gaststätte - einen solchen Selbsttest vor Ort durchführen. Die Kosten des Test müssen wir aber an Sie weitergeben. Dieser Test gilt nur für die Einkehr bei uns in Lindenau und kann nicht 24 Stunden genutzt werden. Sprechen Sie uns an.

Schüler sind von dieser Regelung ausgenommen, wenn sie im Regelbetrieb der Schule regelmäßig getestet werden.  Ein entsprechender Schülerausweis muß vorgelegt werden. 

Für die Abholung von Speisen gelten diese Regelungen nicht. 

Für den Außenbereich gilt: Hier gelten aktuell die gleichen Voraussetzungen wie im Innenbereich. 

Die Erfassung von Kontaktdaten entfällt.

Hinweis: Im Außenbereich ist bei uns Selbstbedienung. Sie dürfen unser Gebäude zum Bestellen von Getränken und/oder Speisen betreten. Auch die Toilettenanlagen dürfen Sie nutzen.  Allerdings bleibt die Maskenpflicht bestehen. Das bedeutet Sie müssen beim Betreten unseres Gebäudes eine FFP2 Maske tragen, da wir den Abstand zu fremden Personen nicht zuverlässig garantieren können. Um in unserem Biergarten zu sitzen sind die gleichen Voraussetzungen wie in der Innengastronomie notwendig.  

Wir bitten Sie um eine telefonische Reservierung für drinnen oder draußen. Wir werden, solange die Corona-Verordnung Gültigkeit hat, für Sie auch in unserem Biergarten einen Tisch reservieren. Bei einer Reservierung im Biergarten haben Sie keinen Anspruch auf einen Tisch im Gebäude. Der Ihnen zugewiesene Tisch ist derzeit nicht diskutabel. Erfragen Sie bitte an unserer Theke welchen Tisch wir für Sie reserviert haben. 

Wir gehen davon aus, daß die aktuellen Corona-Regelungen zum 02. April 2022 aufgehoben werden, deshalb werden wir - zumindest vorübergehend - keine weiteren Reservierungen in unserem Biergarten annehmen!!! Sobald für Baden-Württemberg geklärt ist wie es mit den Abstandsregelungen weitergeht werden entsprechende Reservierungen für den Biergarten wieder angenommen, oder nicht. 


Aktuell gibt es für private Zusammenkünfte und private Veranstaltungen keine Kontaktbeschränkungen in der Gastronomie.

Wir gehen davon aus, daß Sie bei der Reservierung und der Wahl der Personen an Ihrem Tisch verantwortungsbewußt handeln. Danke.

Familienfeiern (private Veranstaltungen) sind wieder erlaubt. Beachten Sie bitte die aktuellen Voraussetzungen für den Innenbereich bezüglich der 3G-Regelung.  

Ein Mundschutz  - eine FFP 2 Maske - ist in unserer Gaststätte zu tragen. Zum Essen und Trinken dürfen Sie den Mundschutz abnehmen. Wenn Sie im Innenbereich den Tisch verlassen müssen Sie den Mundschutz wieder anlegen (auch zur Toilette). Wir können aufgrund der baulichen Gegebenheiten nicht überall einen Abstand von mind. 1,5 Metern gewährleisten. 

Alle Personen die Volljährig sind müssen eine FFP2-Maske tragen!!!!!

Abstand halten - Bitte halten Sie sich an die allgemein empfohlenen Abstandsregelungen zu Ihren Mitmenschen. Diese betragen mindestens 1,5 Meter. Beachten Sie auch die Markierungen am Boden und unsere Hinweisschilder.  

Hygienevorgaben - Am Eingang unserer Gaststätte befindet sich ein Desinfektionsspender. Wir müssen Sie darauf aufmerksam machen, diesen beim Betreten unserer Gaststätte zu nutzen. Des Weiteren besteht in unseren Toilettenanlagen die Möglichkeit zum Händewaschen (mit Seife und Einmalhandtüchern). Ein weiterer Desinfektionsspender befindet sich im Vorraum unserer Toiletten. 

Bargeldlose Zahlung - ist mittels EC-Kartenzahlung ab einem Betrag von € 15,00 möglich.  

Erhebung von Gästedaten - entfällt 

Eine Kontaktnachverfolgung kann auf freiwilliger Basis über die Cornoa Warn App erfolgen.

"Verkehrswege" in Lindenau. Um die vorgegebenen Abstandsregelungen und Auflagen einhalten zu können gibt es bei uns in Lindenau derzeit einen Schilderwald. Wir bitten Sie nach Möglichkeit den Anweisungen auf den Schildern Folge zu leisten. 

Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Ihr Lindenau Team